Post-EEG-Phase: 5 Fragen, die sich Betreiber von Windenergie-Anlagen jetzt stellen müssen!

Das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt im Rahmen der gezielten Förderung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, auf welche Art und Weise, in welcher Höhe und wie lange diese staatlich gefördert werden. Für Windenergie-Anlagen (WEA) wurde eine Förderzeit von 20 Jahren festgeschrieben. Das heißt, dass die ersten Förderungen schon mit Beginn des Jahres 2021 ausliefen und fortan viele weitere auslaufen werden, während die technischen Anlagen zugleich noch einwandfrei arbeiten. Ihre Betreiber stehen jetzt vor der Entscheidung, wie sie den wirtschaftlichen Weiterbetrieb ihrer WEA in der Post-EEG-Phase gestalten. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht – vielmehr muss die Entscheidung individuell gefällt werden.

Das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt im Rahmen der gezielten Förderung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, auf welche Art und Weise, in welcher Höhe und wie lange diese staatlich gefördert werden. Für Windenergie-Anlagen (WEA) wurde eine Förderzeit von 20 Jahren festgeschrieben. Das heißt, dass die ersten Förderungen schon mit Beginn des Jahres 2021 ausliefen und fortan viele weitere auslaufen werden, während die technischen Anlagen zugleich noch einwandfrei arbeiten. Ihre Betreiber stehen jetzt vor der Entscheidung, wie sie den wirtschaftlichen Weiterbetrieb ihrer WEA in der Post-EEG-Phase gestalten. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht – vielmehr muss die Entscheidung individuell gefällt werden.

Die folgenden 5 Fragen helfen Ihnen dabei:

  1. Ist Repowering am Standort meiner Windenergie-Anlage in der Post-EEG-Phase machbar?
  2. Bekomme ich für meine Anlage ein Weiterbetriebsgutachten?
  3. Mit welchen Kosten muss ich beim Weiterbetrieb meiner Anlage ohne EEG-Förderung rechnen?
  4. Welche Einnahmen kann ich mit meiner WEA in der Post-EEG-Phase erzielen?
  5. Welche Optionen zur Vermarktung meines Stroms habe ich nach der EEG-Förderung?

Seit Jahresbeginn 2021 fallen die ersten Windenergie-Anlagen aus der EEG-Förderung. Ihnen werden nach und nach viele weitere folgen: Laut einem Bericht der Tagesschau online gehe man bundesweit von bis zu 16 Gigawatt Anlagenleistung aus, die im laufenden Jahr und in den kommenden drei Jahren aus der gesicherten Förderung falle.

Damit fordert die Post-EEG-Phase die Betreiber dieser Anlagen heraus: Die Entscheidung, wie die Anlagen in ihrer dritten Betriebsdekade wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem

  • vom Standort
  • und vom technischen Zustand der Anlage.

In ihrem Fachmagazin EUWID Report Neue Energie nennt die EUWID GmbH (EUWID steht für „Europäischer Wirtschaftsdienst“) fünf Fragen, die Ihnen helfen, zu entscheiden, welche Option zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb Ihrer Windenergie-Anlage in der Post-EEG-Phase für Sie in Frage kommt. Der wichtigste Rat zur Entscheidung, den wir Ihnen vorab mitgeben möchten, ist der:

Vergeuden Sie keine Zeit! Entscheiden Sie rechtzeitig!

Rechnen Sie damit, dass die Planung des Weiterbetriebs Ihrer Anlage nach Auslaufen der staatlichen Förderung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für einen reibungslosen Übergang von der Förder- in die Nicht-mehr-Förderphase ist es ratsam, sich frühzeitig mit den möglichen Optionen zum Weiterbetrieb zu befassen.

Denn je nach dem, für welche Weiterbetriebs-Option Sie sich letztlich entscheiden, sind damit auch zeitfressende Behördengänge verbunden. Zum Beispiel benötigen Sie gegebenenfalls ein Weiterbetriebsgutachten. Und nicht vergessen: Mit Ihnen stehen viele andere Anlagenbetreiber in der Schlange für ein solches Dokument, das erhöht die Wartezeiten bei den entsprechenden Prüfinstitutionen.

Frage 1: Ist Repowering am Standort meiner Windenergie-Anlage in der Post-EEG-Phase machbar?

Laut dem Bericht von EUWID gelte das sogenannte Repowering als der Königsweg für den Weiterbetrieb Ihrer WEA in der Post-EEG-Phase. Warum? Wieso? Weshalb? – Das erklären wir Ihnen in unserem Beitrag „Repowering als „Königsweg“ für die Windenergie in der Post-EEG-Phase“ ausführlich.

Daher an dieser Stelle nur kurz: Die

  • Leistung
  • und damit auch der Stromertrag

Ihrer alten Windenergie-Anlage ließen sich spürbar erhöhen, wenn sie die alte Anlage mit einer modernen ersetzen würden. Auf diese Weise könne das Repowering, das eben diesen Ersatz von neuer gegen alte Erzeugungstechnik meint, häufig zugleich dazu führen, dass Sie die Zahl Ihrer WEA verringern könnten.

Allerdings, so heißt es im erwähnten Bericht weiter, sei das Repowering nicht immer eine machbare Option und schon gar nicht für alle Anlagenbetreiber. Denn in den zwei Jahrzehnten EEG hätten sich die Rahmenbedingungen für das Aufstellen und Betreiben von Windenergie-Anlagen maßgeblich verändert. Viele Bundesländer hätten demnach pauschale Abstandsregelungen eingeführt, die das Repowering so mancher Anlage erschwerten oder gar unmöglich machten, insbesondere dann, wenn die neuen Anlagen größer als die alten ausfallen würden. Damit hätten einst geeignete Standorte (sogenannte Windeignungsflächen) zwischenzeitlich ihre Eignung als Standort für Windenergie-Anlagen verloren.

Ist das Repowering eine Option für Sie? Dann käme Folgendes auf Sie zu: Ihr Projekt müsste sich zunächst in EEG-Ausschreibungen durchsetzen und einen Zuschlag erhalten. Um eine Genehmigung für Ihr Repowering-Projekts zu erhalten, stehen Sie als Betreiber außerdem vor den gleichen Fragen wie die Betreiber neuer Anlagen.

Frage 2: Bekomme ich für meine Anlage ein Weiterbetriebsgutachten?

Der TÜV Nord schreibt auf seiner Internetseite, dass bereits im laufenden Jahr 2021 tausende Windenergie-Anlagen hierzulande – mehr als 27.000 davon seien demnach deutschlandweit in Betrieb –ihre Auslegungsdauer von meist 20 Jahren erreicht hätten und daher stillgelegt werden müssten. Allein 6.000 bis 8.000 Altanlagen hätten demnach schon spätestens 2020 ihre zwei Betriebsdekaden voll. Entsprechend ihrer Typenprüfung müssten solche Anlagen nach Ablauf der Betriebsdauer stillgelegt werden, gleichwohl sich laut dem TÜV Nord ihr Weiterbetrieb in den meisten Fällen lohne. Dies begründet der TÜV Nord damit, dass die Anlagen abgeschrieben und meist noch gut erhalten seien. Für einen Weiterbetrieb spräche demnach auch, dass der Anlagenbetreiber mit

  • der Technik,
  • den Windverhältnissen
  • und dem Servicepersonal

vertraut sei. Als weiteren möglichen Grund für den sich lohnenden Weiterbetrieb führt der TÜV Nord an, dass ein Repowering (siehe Frage 1) unmöglich sei.

Für den Weiterbetrieb sei eine sogenannte Weiterbetriebsanalyse nötig. Falle deren Ergebnis positiv aus, gebe es ein sogenanntes Weiterbetriebsgutachten. Die Analyse der Anlage hinsichtlich Technik und Sicherheit werde entsprechend der Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik vorgenommen. Dabei sei laut EUWID der global etablierte Standard DNVGL-SE-0263 die einzuhaltende Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergie-Anlagen. Der TÜV Nord biete nach eigenen Angaben die Prüfung des Weiterbetriebs nach der DIBt-Richtlinie sowie nach den Grundsätzen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) an.

Demnach kombiniere die Weiterbetriebs-Analyse einen

  • analytischen
  • und einen praktischen Teil.

Um den analytischen Teil der Weiterbetriebs-Prüfung zu bestehen, müsse ein unabhängiger Gutachter unter anderem nachweisen, dass die Windenergie-Anlage nach wie vor standsicher sei. Zu berücksichtigen seien dafür auch die Wind- und Umgebungsbedingungen am Standort sowie die Angaben des Herstellers hinsichtlich der Windklasse und der Lebensdauer der Anlage. Mit einer theoretischen Lastberechnung werde die Anlage im ersten Prüfungsteil abschließend bewertet. Davon leite man ab, wie diese während ihrer Betriebszeit tatsächlich belastet wurde. Aus der Weiterbetriebs-Analyse würde sich dann schließen lassen, so erklärt der TÜV Nord, welche Bauteile der Anlage besonders stark beansprucht worden seien und wo mögliche Schwachstellen lägen. Das sei hilfreich für die Inspektion der Windenergieanlage vor Ort – die Gutachter wüssten dann bereits, was sie genauer unter die Lupe nehmen müssten.

Im praktischen Teil der Weiterbetriebs-Prüfung würden die technischen Funktionen sicherheitsrelevanter Bauteile gecheckt. Zeigen sich irreparable Risse in Maschinenträgern oder im Fundament? Gibt es unübliche oder nicht vermerkte Reparaturen oder sicherheitsrelevante Anbauten (Rotorblattverlängerung)?

Auf Basis dieser Prüfungen werde das Weiterbetriebsgutachten erstellt, das eine Aussage zum anlagen- und standortspezifischen Potenzial des Weiterbetriebs trifft.

Gut zu wissen: Dem TÜV Nord zufolge handele es sich bei der Weiterbetriebs-Prüfung um einen aufwendigen Vorgang, der nicht mit einer wiederkehrenden Prüfung zu vergleichen sei. Sie sollten sich daher rechtzeitig darum bemühen und zur Prüfung sämtliche wichtigen Anlagendokumente bereithaben, darunter auch die vom Anlagenhersteller und die vom Wartungsdienstleister.

Frage 3: Mit welchen Kosten muss ich beim Weiterbetrieb meiner Anlage ohne EEG-Förderung rechnen?

Der Weiterbetrieb Ihrer Windenergie-Anlage nach Ablauf der EEG-Förderung sei laut dem EURID Report nur dann sinnvoll, wenn dieser sich auch finanziell rechne. Das heiße, dass die in der Post-EEG-Phase erwarteten Erlöse die erwarteten Kosten übersteigen müssten.

Gemäß den Ergebnissen einer Untersuchung von der Deutschen Windguard und vom Bundesverband Windenergie (BWE), die die EUWID GmbH in ihrem Magazinbericht heranzieht, würden die Weiterbetriebskosten bei rund 2,0 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegen – ohne Wartungskosten und Instandhaltungskosten wohlgemerkt.

Diese Kosten ergäben sich demnach direkt aus

  • der Grundstückspacht (0,4 ct/kWh)
  • der kaufmännischen und technische Betriebsführung (0,36 ct/kWh)
  • Versicherungen sowie weitere Betriebskosten (0,20 ct/kWh).
  • Hinzu kämen indirekte Kosten, die mit der Weiterbetriebserlaubnis (0,33 ct/kWh) aufkämen.
  • Die Mindestrendite-Erwartung schätzten die Verfasser der Studie auf 0,75 ct/kWh.

Laut EUWID hingen die Wartungs- und Instandhaltungskosten der WEA in der Post-EEG-Phase maßgeblich davon ab, nach welchem Konzept der Weiterbetrieb erfolge:

  • Low-Budget-Konzept: Dabei lasse man die Anlage nur so lange weiterlaufen, bis ein erster relevanter Schadensfall eintrete. Bei diesem Konzept entstünden demnach Kosten zwischen 0,6 bis 1,0 ct/kWh.
  • Langfristiger Betrieb: Sei dieser für die Post-EEG-Phase geplant, könnten die Kosten zwischen 1,4 und 1,8 ct/kWh liegen.

Demnach würden die (mittleren) zu deckenden Gesamtkosten je nach Betriebskonzept zwischen 2,8 und 3,6 ct/kWh variieren.

Frage 4: Welche Einnahmen kann ich mit meiner WEA in der Post-EEG-Phase erzielen?

EUWID beziffert die Einnahmen, auf die Sie mit Ihrer Anlage in der Post-EEG-Phase mindestens kommen müssten, damit deren Weiterbetrieb sich überhaupt rechne, bei 3 bis 5 ct/kWh liegen müssten.

Wobei die Einnahmenseite maßgeblich davon abhängen würden, wie sich die Großhandelspreise entwickelten.

Demnach müssten Sie als Anlagenbetreiber auch dann, wenn die Strompreise im Großhandel steigen sollten, berücksichtigen, dass der Wert des Windstroms trotz dessen unterhalb des durchschnittlichen Börsenstrompreises liegen werde.

Frage 5: Welche Optionen zur Vermarktung meines Stroms habe ich nach der EEG-Förderung?

Die Höhe der Erlöse, die Sie mit Ihrer WEA nach dem Auslaufen der EEG-Förderung erreichen können, hängt vor allem davon ab, wie Sie Ihren erneuerbaren Strom dann vermarkten. In unserem Beitrag „Für Erzeuger erneuerbarer Energie: Das sind 7 Strategien für die Post-EEG-Phase!“ stellen wir Ihnen sieben Optionen vor, sechs zum lohnenden Weiterbetrieb plus eine als Notfallplan, darunter die Direktvermarktung via PPA, auf die wir in diesem Beitrag noch ausführlicher eingehen.

Daher an dieser Stelle weniger ausführlich: Sie müssen wissen, dass Sie beim Direktverkauf Ihres Post-EEG-Stroms an den Strombörsen mit den dort gängigen Preisschwankungen rechnen müssen. Dieses Risiko könnten Sie aber auch auf professionelle Direktvermarkter übertragen, indem Sie ein PPA, also ein Power Purchase Agreement über eine vertraglich festgeschriebene Zeitspanne treffen und einen Strompreis pro kWh mit einem Direktvermarkter aushandeln.

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