Branchenexperten wie Carsten Hoch, der als Projektleiter Repowering bei der MVV-Tochter juwi arbeitet, sagte im aktuellen juwi-Kundenmagazin: Wo es möglich sei, sei das Repowern der Altanlagen der Königsweg.
Was ist ein Königsweg? (Begriffserklärung)
Dazu muss man wissen, dass mit dem Ausdruck „Königsweg“ ein „kurzer, leicht begehbarer Weg“ als Alternative zum üblichen, langen gemeint ist.
Repowering bringe höheren Stromertrag bei weniger Anlagen
Ihm zufolge ließen sich viele alte Windenergie-Anlagen im Zuge von Repowering mit wenigen, moderneren und leistungsstärkeren ersetzen. Die würden demnach ein Vielfaches an Stromertrag liefern. Hoch spricht von durchschnittlich dem Fünffachen des Ertrags der alten WEA, das nach dem Repowering erreichbar sei.
Repowering heißt, etablierte Windanlagen-Standorte weiterhin zu nutzen
Doch nicht nur der deutlich höhere Stromertrag sei ein Vorteil des Repowering: Wesentlich sei laut Hoch auch, dass bereits etablierte Windanlagen-Standorte weiterhin genutzt werden könnten.
Repowering bringt Chance auf neue Vergütungsphase
Damit ein Weiterbetreiber für seine repowerte WEA auch für weitere 20 Jahre eine Garantievergütung bekomme, müsse sich das Projekt nach Genehmigungserhalt zunächst in einem gesetzlich festgelegten Bieterverfahren der Bundesnetzagentur durchsetzen. Und auch das sagt der Experte deutlich: Man müsse sich im Klaren darüber sein, dass die neue Vergütung nicht das ursprüngliche Niveau der ersten Förderphase erreiche.
Mit Blick auf die derzeitige Lage gibt Carsten Hoch folgende Einschätzung: Repowering erfolge noch mit angezogener Handbremse. Als Grund dafür führt der Experte insbesondere die Systematik des EEG-Ausschreibungsmodells an, das nicht mehr zwischen Greenfield-Vorhaben (auf Deutsch: „Grüne-Wiese-Projekt“, typisch dafür: Es gibt keinerlei Einschränkungen aufgrund vorheriger Nutzung des Standortes) und Repowering-Vorhaben unterscheide. Den Zuschlag erhalte das Projekt, das sich am besten rechne. Hoch zufolge sei das auch der Grund dafür, dass viele Anlagenbetreiber ihre Bestandsanlagen so lange wie möglich weiterlaufen ließen. Einen nächsten großen Schub erwarte Hoch nach dem laufenden Jahr 2021. Daher sei es seiner Meinung nach wichtig, jetzt zu prüfen, wie es mit den Projekten in der Post-EEG-Phase weitergehe.
Demnach sollten Anlagenbetreiber berücksichtigen, dass Repowering-Projekte ähnlich lange Planungszeiten wie Greenfield-Projekten hätten. Diese beziffert Carsten Hoch auf mindestens drei Jahre, eher sogar auf vier bis fünf Jahre. Aus diesem Grunde sei es von großer Bedeutung, so erklärt Hoch weiter, dass Anlagenbetreiber schon vorab prüften, was sie mit ihren Projekten in der Post-EEG-Phase machen wollen.
Wer zum Repowering bereit sei, müsse zudem wissen, dass dies nicht überall möglich sei. Als Beispiel führt der Experte eine Anlage der „ersten Stunde“ auf dem Kloppberg in Rheinhessen an. Dort stehe ihm zufolge ein Nordex-Generator auf einem Gittermast-Turm mit 78 Meter Nabenhöhe. Der Rotordurchmesser betrage 43 Meter. Die Windenergie-Anlage sei Ende der 1990er Jahre aufgestellt worden und komme auf eine Leistung von 600 Kilowatt (kW). Zwischen der WEA und der nächstgelegenen Siedlung lägen nur einige hundert Meter – der Grund, warum sich die alte WEA nicht mit einer modernen Anlage der sogenannten Fünf-Megawatt-Klasse repowern lasse.
Warum machen Abstandsregeln Repowering vielerorts einen Strich durch die Rechnung?
Viele Bundesländer hätten laut Aussage von Carsten Hoch in der aktuellen Ausgabe der juwi-Kundenzeitschrift bereits pauschale Abstandsregelungen von WEA zur nächsten Wohnbebauung eingeführt. Das trüge dazu bei, dass Projektvorhaben sich schnell nicht mehrrechnen würden.
Der Experte beziffert die Zahl der wegen der Abstandsregeln wegfallenden potentiellen WEA-Standorte der ersten Generation auf „mehr als die Hälfte“.
Weitere Standortkonflikte und ihre Ursachen
Hinzu kämen ihm zufolge dann noch die üblichen Konflikte, die eine Projektplanung mit sich bringen könne. Dazu zählten Probleme mit
- dem Wetterradar,
- der Flugsicherung
- und mit dem Artenschutz.
Auch diese würden die Zahl windhöffiger (Die Windhöffigkeit quantifiziert das Windaufkommen eines Standorts hinsichtlich seiner Eignung zum Errichten und Betreiben einer wirtschaftlich lohnenden WEA.) Standorte mindern, erklärt Hoch zur derzeit geltenden emissionsschutzrechtlichen Genehmigungslage.