Wie kann man die Direktvermarktung Strom wechseln? (inklusive Mustertext)

Die Direktvermarktung von erneuerbar erzeugtem Strom nimmt in Deutschland an Fahrt auf. Mit den Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 (Anlagen ab 500 Kilowatt (kW) Leistung) und 2016 (Anlagen ab 100 kW Leistung) wurde sie für immer mehr Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur gesetzlich verordneten Pflicht. Mit der Pflicht zur Direktvermarktung für immer kleinere und damit mehr Anlagen wuchs auch die Zahl der Direktvermarkter am Markt, die mit ihren Angeboten zur Direktvermarktung um Ihre Gunst als Erzeuger erneuerbaren Stroms konkurrieren. Heute sind es so viele Direktvermarkter, dass Sie als Anlagenbetreiber schon mal den Überblick verlieren können.

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Angebote von Direktvermarktern vergleichen: Das lohnt sich zum Einstieg in die Direktvermarktung und zum Wechsel!

Auch wenn es den Direktvermarktern immer um die Direktvermarktung Strom geht, unterscheiden sich ihre Angebote. Neben dem Service-Umfang und der Übersichtlichkeit des Onlineportals variiert insbesondere die Höhe des sogenannten Dienstleistungsentgeltes von Direktvermarkter zu Direktvermarkter. Dabei handelt es sich um den vertraglich vereinbarten Verdienst in Form einer Pauschale, den der Direktvermarkter von den Erlösen einbehält, die er für Sie mit dem Verkauf des von Ihrer Anlage erneuerbar erzeugten Stroms an der Strombörse erzielt.

Schließlich ist das Ziel des Direktvermarkters die Renditemöglichkeiten für Sie als Anlagenbetreiber zu optimieren. Das gelingt ihm am besten mit der bedarfsgerechten Stromeinspeisung. Und das wiederum heißt, dass die Stromerzeugung bei einer hohen Nachfrage nach Strom und daraus resultierend hohen Börsenpreisen hoch und bei niedrigem Strombedarf und entsprechend niedrigeren Börsenpreisen gering ausfallen soll. So steuert der Direktvermarkter die Stromerzeugung nach dem jeweils herrschenden Strombedarf und Preisniveau.

Das Dienstleistungsentgelt wird monatlich jeweils vom letztmonatlichen Erlös (Börsenpreis) abgezogen, den der Direktvermarkter für Sie erzielt. Von Vorteil ist daher, wenn dieser auch Marktwert genannte Börsenpreis leicht höher ausfällt.

Tipp: Für eine attraktive Rendite lohnt es sich demnach also, die Angebote verschiedener Direktvermarkter zu vergleichen – und das

  • sowohl zum Einstieg in die Direktvermarktung
  • als auch zwischendrin, während Sie Ihren Strom bereits direkt vermarkten (lassen).

Denn Sie können Ihren Direktvermarkter selbstverständlich auch wechseln. Dazu müssen Sie allerdings bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Fristen einhalten.

Laufende Direktvermarktung kündigen und Direktvermarkter wechseln (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihre Direktvermarktung Strom wechseln können. Wir geben Ihnen dafür eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand.

Direktvermarktung wechseln – Schritt 1: Direktvermarkter und ihre Angebote vergleichen

Ihr erster Schritt zum Wechsel Ihrer laufenden Direktvermarktung Strom ist es, sich einen neuen Direktvermarkter auszuwählen. Derer gibt es wie eingangs geschrieben inzwischen viele. Beim Vergleich der Direktvermarkter und ihrer Angebote sollten Sie unter anderem darauf achten, wie hoch das Dienstleisterentgelt angesetzt ist, ob es ein übersichtliches Online-Portal gibt und ob der Service der Fernsteuerbarkeit angeboten wird.

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Direktvermarktung wechseln – Schritt 2: Mehrerlöse berechnen

Der neue Direktvermarkter sollte Ihnen Mehrerlöse, mit denen Sie bei ihm rechnen können, direkt online einsehbar machen. Informieren Sie vor dem Wechsel Direktvermarktung Strom in jedem Fall, welche Mehrerlöse Sie bei dem neuen Direktvermarkter erwarten.

Direktvermarktung wechseln – Schritt 3: Kündigungsfrist prüfen & einhalten

Als Nächstes müssen Sie Ihre laufende Direktvermarktung Strom kündigen. Das ist nicht anders wie bei anderen Vertragswechseln auch. Es gilt: Bevor Sie den neuen Vertrag zur Direktvermarktung abschließen, sollte der alte deshalb gekündigt werden. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist von Direktvermarkter zu Direktvermarkter variiert. Informieren Sie sich also gründlich zur Kündigungsfrist im alten Vertrag.

Tipp: Nutzen Sie zur Kündigung Ihrer laufenden Direktvermarktung Strom gerne unseren Mustertext!

Direktvermarktung wechseln – Schritt 4: Infos für den Wechsel des Direktvermarkters bereithalten

Die nachstehend aufgelisteten Informationen sollten Sie als Anlagenbetreiber bereithalten, um den Direktvermarkter reibungslos zu wechseln:

  • Name der Anlage
  • Größe (Leistung) der Anlage
  • Höhe des ungefähren Eigenverbrauchs
  • Marktlokations-ID (kurz: MaLo)
  • Bei Photovoltaik: Ausrichtung der Anlage gen Sonne (Azimut)
  • Bei Photovoltaik: Neigung der Anlage
  • Standort der Anlage


Musterkündigung zum Direktvermarktung wechseln

Für das Kündigen der laufenden Direktvermarktung Strom reicht ein einfaches, formloses Schreiben beziehungsweise Fax. Das Schreiben sollte die Anschrift des Direktvermarkters, die Vertragsnummer, das Wort "Kündigung", das Laufzeitende und natürlich das aktuelle Datum und Unterschrift enthalten. Der Mustertext der Kündigung könnte beispielsweise so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Direktvermarktungsvertrag nebst aller Nachträge fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Wichtige Fristen zum Wechsel der Direktvermarktung

Im Folgenden nennen wir Ihnen die im EEG gesetzlich geregelten Fristen zum Wechsel der Direktvermarktung Strom für Ihre Bestandsanlage, die sich bereits in einer vertraglich vereinbarten Direktvermarktung befindet.

Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie, als Betreiber einer stromerzeugenden Anlage (Photovoltaik, Wind und Biomasse), Ihre Direktvermarktung zum 1. Juni des Jahres wechseln möchten. Für Ihren geplanten Wechsel der Direktvermarktung Strom haben Sie drei gesetzliche Regelungen zu beachten.

Direktvermarktung ummelden

Ihre Strom erzeugende Bestandsanlage meldet Ihr zukünftiger Partner zur Direktvermarktung Strom, also der neue Direktvermarkter, bei dem zuständigen Verteilnetzbetreiber um. Dies sollte spätestens 10 Werktage zum Monatsersten vor dem geplanten Wechsel, also zum 15. Mai passieren. (BNetzA BK 6 14 110, Werktage nach BDEW Kalender von Montag bis Freitag).

Fernsteuerbarkeit nachweisen

Als Anlagenbetreiber müssen Sie einen Nachweis darüber unterzeichnen, dass sich Ihre Anlage vom zukünftigen Direktvermarkter fernsteuern lässt. Der Nachweis muss dem Netzbetreiber bis zum Tag des Wechsels der Direktvermarktung Strom vorgelegt werden. Im konkreten Beispiel bedeutet das demnach, dass dieser Nachweis

  • nach dem Einbau beziehungsweise
  • nach der Prüfung der Kompatibilität der bisherigen Steuereinrichtung und
  • nach erfolgreichem Fernsteuerbarkeitstest

bis zum 31. Mai (§20(1) EEG) beim Verteilnetzbetreiber sein muss.

Direktvermarktung starten

Hat der Netzbetreiber die Ummeldung bestätigt, ist die Bestandsanlage erfolgreich angemeldet und zwar gilt dies jeweils immer zum ersten eines Monats. Die Direktvermarktung über den neuen Direktvermarkter startet demnach – bei Berücksichtigung der Frist zur Ummeldung (siehe oben) – wie von Ihnen als Anlagenbetreiber geplant zum 1. Juni.

Der Wechsel Ihrer Direktvermarktung Strom ist inzwischen alltägliches Business für die Netzbetreiber. Er wird von Ihrem Netzbetreiber standardisiert im Hintergrund abgewickelt.

Tipp: Sie müssen beim Wechsel Ihrer Direktvermarktung Strom damit rechnen, dass sich die bestehenden Kündigungsfristen und Laufzeiten im Vergleich zur ersten Vertragsversion geändert haben.

Für Betreiber von Biomasse-Anlagen zur Erzeugung von Biogas und erneuerbarem Strom

Achten Sie beim Wechsel Ihrer Anlage, mit der Sie bereits die sogenannte Flexibilitätsprämie (kurz: Flexprämie) beziehen, unbedingt darauf, dass Sie den Wechsel nicht zu knapp planen. Andernfalls könnten Sie mit der Anlage aus der Direktvermarktung fallen. Was hieße, dass für diese Zeit nicht nur die Managementprämie, sondern eben auch die Flex-Prämie entfallen würde. Geben Sie stattdessen dem alten und neuen Direktvermarkter und dem Netzbetreiber ausreichend Zeit, um den Wechsel reibungslos zu gestalten.

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